Daher beraten und vertreten wir Unternehmen, Behörden und Private vor allem im Verwaltungsrecht und in allen Rechtsfragen rund um das Bauen und Wohnen.
Im Verwaltungsrecht stehen das Baurecht und das Planungsrecht (Bauleitplanung, Raumordnung, Verkehrswegeplanung), das Umweltrecht und das Gewerberecht sowie das Beamtenrecht im Mittelpunkt unserer Arbeit.
In unserem Schwerpunkt Bauen und Wohnen befassen wir uns mit dem privaten und dem öffentlichen Baurecht, dem Grundstücksrecht, dem Miet- und dem Wohnungseigentumsrecht einschließlich der zugehörigen Fragen aus dem Gesellschaftsrecht sowie mit dem Nachbarrecht.
Wir beraten Sie interessengerecht bei der Vermeidung bzw. Lösung komplexer Probleme. Dazu gehört es, Antworten auf Rechtsfragen zu geben und mit Ihren wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen Problemlösungen zu erarbeiten. Der Rechtsstreit ist nicht immer die beste Variante.
Grundlage dafür sind hohe fachliche Kompetenz, eine wissenschaftliche Arbeitsweise und unternehmerisches Denken. Und die Bereitschaft, die Suche nach Lösungen in einer Mediation zu unterstützen.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht umfasst alle Normen, die die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Verwaltung regeln. Das ist ein weites Feld vom Abgabenrecht über das Baurecht bis zum Zivilschutzrecht.
Das öffentliche Baurecht mit seinen Schwerpunkten Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren ergänzt unseren Schwerpunkt Bauen und Wohnen. Denn Ihr Vorhaben soll an planungsrechtlich zulässiger Stelle und in ordnungsrechtlich zulässiger Weise ausgeführt werden. Bauvorhaben, gleichgültig in welcher Dimension, werfen meist raumplanerische Probleme und umweltrechtliche Fragestellungen aus den Bereichen des Immissionsschutzes, der Abfallwirtschaft, des Bodenschutzes und des Naturschutzes auf. Wir begleiten Sie konstruktiv und kompetent bei deren Lösung.
Den Unternehmer und den Handwerker beschäftigen von der Erlaubnis bis zur behördlichen Überwachung viele gewerberechtliche Probleme. In Sachgebieten wie dem Gaststätten- und dem Handwerksrecht, dem Verkehrsgewerbe- und dem allgemeinen Gewerberecht sind wir Ihnen fachkundige Berater.
Für den Beamten und seinen Dienstherrn bestehen spezifische verwaltungsrechtliche Anforderungen. Einstellung, Beurteilung, Beförderung, Schadenersatzansprüche, das sind einige der Themen, bei deren Bewältigung wir Sie unterstützen. Wir begleiten Sie auch im gerichtlichen Rechtsschutzverfahren, wenn das erforderlich ist.
Bauen und Wohnen
Sie besitzen ein Grundstück und wollen es bebauen oder vermieten? Sie möchten Ihr Gebäude bewirtschaften oder veräußern?
Bei diesen alltäglichen und zugleich bedeutenden Vorgängen stellen sich nicht nur wirtschaftliche Fragen nach Kosten und Preisen. Es stellen sich auch viele Rechtsfragen. So sind baurechtliche Fragen nach Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens zu beantworten. Es ist wichtig, in den Verträgen mit Käufern oder Verkäufern, mit Mietern oder Vermietern sowie mit Bauherren oder Bauunternehmern und Bauhandwerkern auf eine zweckmäßige und zugleich rechtssichere Gestaltung zu achten. Wer rechtlichen Rat einholt, bevor eine Vereinbarung abgeschlossen wird, erspart sich viel Ärger und erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand.
In diesen Themenbereich gehört das öffentliche Baurecht. Ihr Objekt soll der Prüfung durch Bauaufsichts- und andere Genehmigungsbehörden Stand halten. Das private Baurecht mit den Verträgen zwischen Bauherren und Bauunternehmen / Bauhandwerkern ist ein wichtiger Arbeitsbereich. Wer ein Objekt nicht selbst nutzt, braucht Mietverträge mit allen denkbaren Folgefragen nach Miethöhe, Nutzungspflichten, Modernisierung und Kündigung. Schließlich stellt die besondere Gestaltungsform des Wohnungs- und Teileigentums eigene, schwierige rechtliche Anforderungen.
Wir bieten Ihnen Beratungsleistungen beim Abschluss von Bau-, Kauf-, Miet- und Dienstleistungsverträgen. Wir begleiten Sie bei Auseinandersetzungen mit Ihren Vertragspartnern wegen Mängeln und um die Vergütung. Selbstverständlich vertreten wir Sie, wenn ein Prozess unvermeidbar ist, im gerichtlichen Verfahren vor ordentlichen Gerichten ebenso wie vor Schiedsgerichten.
Wir sind Ihre Ansprechpartner, wenn es das Gespräch zu moderieren gilt, in dem Sie und Ihr Gegenüber gemeinsam eine Lösung erarbeiten.
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.
Wir sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um Verwaltungsrecht, Bauen und Wohnen geht!
Lohrum & Repkewitz Partnerschaft von Rechtsanwälten
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Fax 06144 3349782
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